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Freitag, Mai 17, 2024

Verbraucherzentralen: «Cyber-Sicherheit ist Alltagsthema»

Die Verbraucherzentralen sehen eine zunehmende Bedeutung für Sicherheitsregeln bei vernetzten Digitalgeräten wie «smarten» Uhren oder Spielzeug.

Die Verbraucherzentralen sehen eine zunehmende Bedeutung für Sicherheitsregeln bei vernetzten Digitalgeräten wie «smarten» Uhren oder Spielzeug. Die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Cyber-Sicherheit ist zum Alltagsthema geworden.» Sie betreffe nicht mehr nur die kritische Infrastruktur in wichtigen Versorgungsbereichen und Unternehmen. «Fast alle sind vernetzt – im Smart Home oder über Fitnessarmbänder.»

Es sei daher gut, dass die EU sich mit einer Verordnung auf den Weg gemacht habe, vernetzte Geräte sicherer zu machen. «Endlich werden vernetzte Alltagsgegenstände wie Smart Watches, Smart-Home-Server, smarte Spielzeuge und Sicherheitsprodukte wie Türschlösser als sicherheitskritisch anerkannt», sagte Pop. Damit würden an diese Produkte bereits vor Markteintritt besondere Anforderungen gestellt.

Um Geräte wie private Überwachungskameras oder smarte Kühlschränke besser vor Cyberangriffen zu schützen, hatten sich Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten Ende November auf neue Regeln verständigt. Sie sollen für alle Produkte gelten, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netzwerk verbunden sind. Hersteller sollen unter anderem eine Risikobewertung für Produkte abgeben müssen. Die Vorschriften sollen drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes greifen, um Anbietern Zeit für die Umsetzung zu lassen.

Pop monierte, dass die Politik dem Drängen der Hersteller nachgegeben habe und sicherheitsrelevante Updates nicht während der gesamten Nutzungsdauer von Produkten bereitgestellt werden müssten. «Das ist weder verbraucherfreundlich noch nachhaltig.» Im schlimmsten Fall müsse man eine funktionsfähige Smart Watch wegwerfen, weil es kein Update mehr gebe, das Sicherheitslöcher schließt. Zudem sollten die Regelungen erst Ende 2026 gelten. «Die Smart Watch oder der smarte Teddy sollten also erst in drei Jahren mit gutem Gewissen verschenkt werden.»

Hintergrund von Sicherheitsrisiken ist etwa auch, dass Geräte versteckte sendefähige Kameras oder Mikrofone haben können. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind zum Schutz der Privatsphäre Produkte verboten, die unbemerkt Bilder oder Töne aufnehmen und kabellos an Geräte wie Smartphones übertragen. (dpa)

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