Vergaberechtsreform erhöht Chancen auf öffentliche Aufträge
Ein neues Vergaberecht tritt in Kraft. Ab dem 18. April 2016 wird der Weg zu öffentlichen Aufträgen gangbarer. Die Chancen kleinerer ITK-Anbieter und Systemhäuser dürften sich erhöhen.
Das in Kraft tretende neue Vergaberecht ersetzt zuvor geltende gesetzlicher Regelungen (wie etwa VOL/A EG). Es erhöht die Erfolgschancen kleiner und mittlerer Unternehmen bei Ausschreibungen innerhalb Deutschlands und in der EU: So sind die öffentlichen Auftraggeber nun verpflichtet, bei ihrer Auswahl von Lieferanten, Dienstleistern und Produkten nicht mehr vorrangig auf den Preis zu schauen, sondern Aspekte wie soziale und ökologischer Nachhaltigkeit ebenso zu berücksichtigen wie den Innovationswert der angebotenen Lösungen. Gleichbehandlung ist Teil der Agenda. Einige wesentliche Punkte des novellierten Vergaberechts sind:
– Klare Kriterien für die Zulässigkeit sowie Voraussetzungen der Verfahren
– Umsetzung der verpflichtenden E-Vergabe sowie der EEE (Einheitliche europäische Eigenerklärung) bis Ende 2018. Die Kommunikation zu öffentlichen Ausschreibungen muss zu 100% digital auf einer behördlichen Internet-Plattform stattfinden
– Berücksichtigung «weicher» Kriterien in den Bereichen Innovation, Ökologie und Soziales
– Festlegung der Rügefrist (für Verfahrensverstöße seitens der Ausschreiber) auf zehn Kalendertage
– Konkrete Regelungen für Vertragsänderungen und -anpassungen
– Widerspruchsmöglichkeit für teilnehmende Unternehmen, nötigenfalls auch vor Gericht
Eine ganz wesentliche Änderung ist die Abkehr von offenen Vergabeverfahren. Künftig sollen Unternehmen detaillierte Angebote erst nach der offiziellen Feststellung ihrer Eignung für das ausgeschriebene Projekt abgeben. Damit würden bisher «bewährte» Taktiken des Konkurrenzkampfes (z.B. Diebstahl geistigen Eigentums, gezieltes Unterbieten, kostenfreie Sonderleistungen) unterbunden. Ob so auch unerwünschte Nebeneffekte wie Seilschaften und pauschales Preisdumping («…egal, ich bin auf jeden Fall 20 Prozent billiger…») verschwinden werden, bleibt abzuwarten. Mit dem neuen Vergaberecht dürften sich die Chancen kleinerer ITK-Anbieter und Systemhäuser aber auf jeden Fall erhöhen.
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