In Österreich sorgen die Maßnahmen in der Kremser Filiale von Media Markt für Aufsehen: Dort sind die rund 30 Beschäftigten laut der Gewerkschaft einer Taschenkontrolle sowie Leibesvisitation unterzogen worden. Warum es dazu kam, ist nicht bekannt. Die Gewerkschaft will diesen Fall zum Anlass nehmen, um alle Beschäftigten der Kette in ganz Österreich über ihre Rechte zu informieren, berichtet die österreichische Krone. „Unseren Informationen zufolge mussten sich alle Beschäftigten im Stiegenhaus nicht nur den Einblick in ihre Taschen und Jacken gefallen lassen, sondern wie potenzielle Verbrecher breitbeinig aufstellen und die Hände im Nacken verschränken, um sich von einem Detektiv und seiner Mitarbeiterin überprüfen zu lassen – eine völlig inakzeptable Vorgangsweise, zu der die Geschäftsführung auf keinen Fall berechtigt ist“, kritisiert Peter Stattmann, GPA-djp-Regionalgeschäftsführer in Niederösterreich. Taschenkontrollen seien nicht grundsätzlich verboten, sofern es dafür eine Betriebsvereinbarung gebe oder der Beschäftigte im Dienstvertrag zugestimmt habe. Leibesvisitationen hingegen würden die Menschenwürde verletzen, so die Gewerkschaft.
Mittlerweile hat sich auch die österreichische Media Markt-Zentrale mit einer schriftlichen Stellungnahme zu den Vorwürfen geäußert: „Taschenüberprüfungen werden in begründeten Einzelfällen vorgenommen. Dabei wird immer die Zustimmung der betreffenden Mitarbeiter eingeholt. Leibesvisitationen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.“ Die vorliegenden Vorwürfe würden „selbstverständlich im Detail“ geprüft. Mit dem beauftragten Sicherheitsdienst werde es Gespräche geben, „die gegebenenfalls Konsequenzen nach sich ziehen werden“.