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Freitag, April 26, 2024

Höherer Mindestlohn im Elektrohandwerk

Im Elektrohandwerk gilt ab heute ein höherer Mindestlohn. Für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer gibt es künftig einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn.

Im Elektrohandwerk gilt ab heute ein höherer Mindestlohn. Am 1. August steigt in dieser Branche die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41.500 Menschen.

Allgemeinverbindliche Mindestlöhne gelten für alle Beschäftigten einer Branche. Kein Arbeitgeber darf sie umgehen. Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Oder für jene Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Branchen-Mindestlohn hat Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Der gilt seit 2015. (dpa)

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