17.9 C
Flensburg
Freitag, Juni 28, 2024

Das sind die größten Hacker-Angriffe

Der Diebstahl der Yahoo-Daten ist der bisher größte bekanntgewordene Hacker-Angriff. Aber es ist nicht das erste Mal, dass Informationen von hunderten Millionen Kunden entwendet wurden.

Der Diebstahl der Daten von mindestens einer halbe Milliarde Yahoo-Nutzern ist der bisher größte bekanntgewordene Hacker-Angriff. Es gehe um Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geburtstermine und verschlüsselte Passwörter, teilte das US-Unternehmen in der vergangenen Woche mit. Yahoo vermutet hinter dem Hack einen «Angreifer mit staatlichem Hintergrund» – so werden in den USA meist Hackergruppen mit Nähe zu russischen oder chinesischen Geheimdiensten bezeichnet.

VTECH: Der Spezialist für Lernspielzeug räumte einen Hacker-Angriff im November 2015 ein. Später wurde bekannt, dass fast 6,4 Millionen Kinder-Profile mit Namen und Geburtsdatum betroffen waren - davon gut 500.000 in Deutschland.

Bild 7 von 7

VTECH: Der Spezialist für Lernspielzeug räumte einen Hacker-Angriff im November 2015 ein. Später wurde bekannt, dass fast 6,4 Millionen Kinder-Profile mit Namen und Geburtsdatum betroffen waren - davon gut 500.000 in Deutschland.

Aber es ist nicht das erste Mal, dass Informationen von Dutzenden oder auch hunderten Millionen Kunden entwendet wurden. Ein Überblick über aufsehenerregende Fälle der vergangenen Jahre sehen Sie in unserer Bildergalerie. (mit Material der dpa)

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments

Computacenter gewinnt Rahmenvertrag in Niedersachsen

Computacenter sichert sich einen Rahmenvertrag für System- und Anwendungsentwicklung für das Land Niedersachsen.

US-Regierung verbietet Kaspersky-Software

Kaspersky hatte einst international einen guten Ruf beim Virenschutz. Doch die Sorge, das Programm könnte ein Einfallstor für russische Geheimdienste sein, führt nun zum Aus in den USA.

EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Apple ein

Apple lässt auf dem iPhone zwar App-Downloads außerhalb seines Stores zu - aber nur mit Einschränkungen und Abgaben. Ist das mit EU-Recht vereinbar?
ANZEIGE
ALSO