Netzagentur verteidigt Regeln für Mobilfunk-Versteigerung
Der Präsident der Bundesnetzagentur hat die Pläne seiner Behörde verteidigt, bei der Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen keine lückenlose Versorgung zu verlangen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hat die Pläne seiner Behörde verteidigt, bei der Versteigerung der 5G-Mobilfunklizenzen keine lückenlose Versorgung zu verlangen. «Ein flächendeckender Ausbau mit der 5G Technologie bereits jetzt ist unverhältnismäßig teuer», sagte Homann am Montag. Die Netzagentur gehe mit ihren «Versorgungsauflagen an die Grenze des wirtschaftlich Zumutbaren und rechtlich Möglichen». Nach dem Entwurf der Vergabebedingungen und Auktionsregeln müssen die Netzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit einer Datengeschwindigkeit von mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Download versorgen. Bei den verbleibenden zwei Prozent handelt es um Haushalte in schwer zugänglichen Gebieten, meist im ländlichen Raum, wo sich der Ausbau für die Konzerne kaum rechnet.
Die Netzagentur werde in den nächsten Jahren «weitere Frequenzen vergeben, insbesondere auch solche, die für die Versorgung der Fläche besser geeignet sind», kündigte Homann an. Die Kosten für den weiteren Ausbau würden künftig sinken, weil es dann mehr Glasfaserleitungen gebe. Autobahnen und Bundesstraßen müssen von den Netzbetreibern bis Ende 2022 mit Datengeschwindigkeiten von 100 Megabit pro Sekunde versorgt werden. Über die Auflage für die Haushalte werde zusätzlich ein großer Teil aller Straßen erreicht. «Für das automatisierte Fahren haben wir bereits Frequenzen bereitgestellt, damit sich Fahrzeuge erkennen oder mit der Straße kommunizieren», erklärte Homann. Über den Entwurf der Auktionsregeln wird der Beirat der Netzagentur den Angaben zufolge am 24. September beraten. Danach sind Gespräche mit den Mobilfunkfirmen geplant. Die endgültige Entscheidung über die Regeln soll im November fallen. Die Aktion ist im ersten Quartal 2019 in Mainz geplant. (dpa)
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