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Samstag, April 27, 2024

Millionen-Bußgeldbescheid für Notebooksbilliger

Notebooksbilliger (NBB) hat Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro eingelegt, den die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht gegen das Unternehmen verhängt hat.

Der Online-Händler Notebooksbilliger (NBB) hat Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 10,4 Millionen Euro eingelegt, den die Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachen wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Dezember gegen das Unternehmen verhängt hat. Der Vorwurf: Der Etailer habe systematisch Leistungen und Verhalten seiner Mitarbeiter über ein System von Videokameras überwacht. NBB wehrt sich: Man nutze Kameras, um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware würden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen sei bei Versand- und Logistikunternehmen Standard, teilte das Unternemen mit. Zu keinem Zeitpunkt sei das Videosystem darauf ausgerichtet gewesen, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Es sei auch technisch überhaupt nicht dafür ausgestattet, heißt es weiter. «Das Bußgeld ist völlig unverhältnismäßig. Es steht in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes. Wir halten den Bescheid für nicht rechtmäßig und fordern seine Aufhebung», so Oliver Hellmold, CEO von notebooksbilliger.de.

NBB wird bei seinem rechtlichen Vorgehen gegen den Bescheid durch DatenschutzSpezialist Hanno Timner von der Kanzlei Morrison & Foerster und den Berliner Strafverteidiger Uwe Freyschmidt vertreten. «Es ist absurd, dass eine Behörde ein Bußgeld von mehr als 10 Millionen Euro verhängt, ohne den Sachverhalt ausreichend zu ermitteln. Offenbar soll hier auf Kosten unseres Unternehmens ein Exempel statuiert werden, das mit notebooksbilliger.de nur wenig zu tun hat. Es geht darum, ein möglichst abschreckendes Bußgeldregime in Sachen Datenschutz zu etablieren», so CEO Hellmold weiter.

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