Telefónica hinkt bei 4G-Versorgung deutlich hinterher
Beim Ausbau des Mobilfunknetzes 4G (LTE) kommen die Betreiber unterschiedlich gut voran - und erfüllen dabei nicht alle vom Bund festgelegten Vorgaben.
Telefónica hinkt bei 4G-Versorgung deutlich hinterherBeim Ausbau des Mobilfunknetzes 4G (LTE) kommen die Betreiber unterschiedlich gut voran – und erfüllen dabei nicht alle vom Bund festgelegten Vorgaben. Vor allem bei Telefónica gibt es nach eigenen Angaben noch große Lücken, wie aus Zahlen der Bundesnetzagentur hervorgeht, die diese am Freitag veröffentlicht hat. Die drei großen Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica mussten der für die Aufsicht zuständigen Behörde zu Jahresbeginn melden, wie viel Prozent der deutschen Haushalte sie mit dem schnellen LTE-Standard versorgen können. Bundesweit melden die Telekom und Vodafone jeweils mehr als 98 Prozent, Telefónica (O2) hingegen nur gut 84 Prozent.
Letzteres liegt weit unter den Vorgaben für das LTE-Netz, die die Netzbetreiber zum Jahreswechsel zu erfüllen hatten: Der Bund hatte die Unternehmen verpflichtet, bis dahin 98 Prozent der deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit pro Sekunde zu versorgen. Pro Bundesland liegt die verpflichtende Quote bei 97 Prozent, damit gut abgedeckte Stadtstaaten nicht gegen Bundesländer mit großen Funklöchern aufgerechnet werden können. An dieser Vorgabe haperte es besonders: Nicht einmal Telekom und Vodafone schafften es vollständig, diese zu erfüllen – Vodafone lag wie auch die Telekom in Rheinland-Pfalz leicht darunter, der Bonner Konzern zudem in Baden-Württemberg und dem Saarland. Die Unternehmen begründen dies mit Hindernissen wie fehlenden Baugenehmigungen oder Beschränkungen durch Umwelt- oder Denkmalschutz.
«Wir setzen alles daran, dass die Unternehmen von uns ermittelte Defizite bei der Erfüllung unserer Auflagen zügig beheben», sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Man werde in den nächsten Wochen mit eigenen Messwagen durch alle Bundesländer fahren, um die Angaben der Betreiber zu überprüfen. Sanktionen – wie etwa Bußgelder – seien nicht ausgeschlossen. (dpa)
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