Unitymedia hatte 2016 seine Kunden schriftlich darauf hingewiesen, dass es Software für ein zweites WLAN-Signal aufspiele und den Kunden die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt. Es liege keine Belästigung vor, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. «Der ungestörte Gebrauch des Routers durch die Kunden wird weder durch die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals noch durch dessen Betrieb beeinträchtigt.» (Az: I ZR 23/18). (dpa)
BGH: Unitymedia darf Router ohne Zustimmung für Hotspots nutzen
Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia muss für die Nutzung von Routern seiner Kunden als teilöffentliche WLAN-Hotspots nicht deren Zustimmung einholen.
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