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Sonntag, März 26, 2023

Regelwerk für IT-Security in Kraft

Mit dem Cybersecurity Act tritt heute ein EU-weites Regelwerk für Zertifizierungen der IT-Sicherheit in Kraft. IT-Produkte und Dienstleistungen können freiwillig zertifiziert werden.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder
Mit dem Cybersecurity Act tritt heute ein EU-weites Regelwerk für Zertifizierungen der IT-Sicherheit in Kraft. Durch die Verordnung können Hersteller ihre IT-Produkte, Dienstleistungen und Prozesse freiwillig zertifizieren lassen, um deren IT-Sicherheit transparent zu machen. «Der Cybersecurity Act ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit in der EU. Die Verordnung führt zum einen zu mehr Klarheit für Verbraucher und schafft zum anderen mehr Einheitlichkeit für europaweit tätige Unternehmen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Vorgabe des Cybersecurity Act können Unternehmen das jeweils zu gewährleistende Sicherheitsniveau ihrer Produkte in den Vertrauenswürdigkeitsstufen «niedrig» «mittel» oder «hoch» zertifizieren lassen. Hersteller sollen dann über eine Art Beipackzettel Auskunft über die gewährleistete IT-Sicherheit geben.

Für eine EU-weit einheitliche Regel sei der Cyber Security Act der richtige Weg. Sobald die Verordnung in der Praxis umgesetzt und ein IT-Sicherheits-Beipackzettel auf europäischer Ebene etabliert sei, müsse er nationale IT-Sicherheitskennzeichen wieder ablösen.

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