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Dienstag, April 16, 2024

PC-Abgabe erfolgt rückwirkend

Der BGH hat entschieden: PC- und Druckerhersteller müssen rückwirkend Urheberrechtsabgaben zahlen. Der IT-Branche drohen Nachzahlungen in Millionenhöhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Grundsatzurteil gefällt: PC- und Druckerhersteller müssen für Geräte, die in Deutschland zwischen 2001 und 2007 gekauft wurden, rückwirkend eine Urheberrechtsabgabe zahlen. Damit setzte sich die VG Wort, die die Interesse von Autoren und Journalisten vertritt, in einem zehn Jahre dauernden Rechtsstreit durch. Die Verwertungsgesellschaft hatte ursprünglich eine Klage gegen die Hersteller HP, Canon, Fujitsu und Kyocera eingereicht. Durch die Abgabe sollen die Urheber, deren Werke ohne ihre Genehmigung vervielfältigt wurden, pauschal vergütet werden. In welcher Höhe die nachträgliche Geräteabgabe fällig wird, muss noch von den Vorinstanzen geklärt werden, an die die Verfahren zurückverwiesen wurden. Die VG Wort hatte für jeden verkauften PC eine Abgabe von 30 Euro gefordert. Auf die IT-Branche könnten also Zahlungen in Höhe von rund 900 Millionen Euro zukommen.

Der Branchenverband Bitkom kritisiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs: „Der BGH hätte in dem Urteil für Klarheit sorgen können. Stattdessen besteht weiter Rechtsunsicherheit“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Entscheidung über die mögliche Höhe der Abgaben bei Druckern und PC überlasse der BGH den Vorinstanzen. Der Verband rechnet damit, dass, wenn überhaupt, nur geringe Abgaben zu zahlen sind. Aus dem Urteil ergebe sich, dass nur unter engen Voraussetzungen zusätzliche Geräteabgaben fällig werden könnten. Entscheidend sei, in welcher Gerätekombination PC, Drucker und Scanner in der Vergangenheit verwendet worden sind. Dabei ist laut Bitkom nur das Gerät abgabenpflichtig, das am deutlichsten zum Kopieren bestimmt ist. Bei der Kombination mit dem PC ist das der Scanner oder der Drucker. Die Abgaben auf Scanner seien unstrittig und wären bereits bezahlt worden, so der Verband weiter. Darüber hinaus sei laut BGH auch der PC allein abgabenpflichtig, wenn darauf digitale Kopien von Bildern und Texten legal angefertigt werden.

VG Wort erhebt unter anderem auch Abgaben auf Faxgeräte, Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Verlangt werden Abgaben zwischen 10 Euro und 300 Euro je verkauftem Drucker in Deutschland für die Jahre 2001 bis 2007. Insgesamt geht es dabei allein bei Druckern um eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro. Für den PC haben sich die Gerätehersteller Anfang des Jahres mit den Verwertungsgesellschaften auf Abgaben für die Zeit ab 2011 zwischen 4 Euro und 13,19 Euro pro PC geeinigt, die sämtliche legalen reprographischen und audio-visuellen Vervielfältigungen abgelten sollen.

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