Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen den ehemaligen Deutschland-Chef von Media Markt, Michael Rook. Wegen Bestechlichkeit muss er eine langjährige Haftstrafe antreten.
Haftstrafe bestätigt: Michael RookDer Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt das Urteil gegen den ehemaligen Deutschland-Chef von Media Markt, Michael Rook. Der BGH verwarf eine Revision des Managers gegen eine Verurteilung durch das Landgericht Augsburg. Somit ist das Urteil rechtskräftig: Eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte Rook im Dezember 2012 nach einer sechsmonatigen Verhandlung verurteilt, weil er sich nach Ansicht der Richter zusammen mit einem weiteren Media Markt-Manager von einem Unternehmer hatte bestechen lassen. Als Gegenleistung für das Schmiergeld von mehreren Millionen Euro sollen die beiden Retail-Manager dem Unternehmer exklusiv Aufträge für dessen Firmen zugeschanzt haben. Dazu gehörte die Erlaubnis, in den Media Markt-Filialen lukrative DSL-Verträge anzubieten.
Die beiden Media Markt-Mitarbeiter sollen so rund zwei Millionen Euro unter sich aufgeteilt haben. Rook hatte die Vorwürfe in dem Prozess bis zum Schluss vehement bestritten, seine Verteidiger wollten einen Freispruch erreichen. Die Affäre war nach einem anonymen Hinweis an die Media Saturn Holing (MSH) ans Licht gekommen. Media Markt schaltete damals die Staatsanwaltschaft ein und entließ Rook und den Regionalmanager.
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