Darauf ist bei Verträgen für Managed Services zu achten
Für Systemhäuser gibt es einige Punkte, auf die bei Verträgen für Managed Services geachtet werden sollte. Fünf Tipps, damit rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Viele Unternehmen entscheiden sich heute für eine teilweise oder vollständige Auslagerung ihrer IT. IT-Mitarbeiter können sich so auf ihre Kernaufgaben und die relevanten Geschäftsprozesse konzentrieren. Für Systemhäuser gibt es einige Punkte, auf die bei der Vertragsgestaltung von Managed Services geachtet werden sollte. Fünf Tipps von Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht:
1. Die Leistungsbeschreibung eines Vertrages für Managed Services muss detailliert sein und den Umfang für die vom Systemhaus zu erbringenden Leistungen begrenzen. Präzise Beschreibungen sind bei diesen Verträgen die beste Haftungsbegrenzung.
2. Technische und kaufmännische Risiken sind im Vertrag zu thematisieren und möglichst so zu regeln, dass eine maximale Risikominimierung erfolgt. Die gesetzlichen Regelungen sind keine gute Basis für Managed Services.
3. Werkvertrag, Dienstvertrag oder gar Mietvertrag: eine wichtige Entscheidung! Nur wenn ein Systemhaus auch für einen Erfolg einstehen kann, beispielsweise für eine erfolgreiche Störungsbeseitigung, können werkvertragliche Leistungen vereinbart werden.
4. Datenschutz ist wichtig. Die meisten Managed Service-Verträge unterliegen den Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Wir empfehlen, das Thema Datenschutz hier proaktiv anzugehen.
5. Auf das Ende schauen: Viele rechtliche Diskussionen entstehen am Schluss der Vertragslaufzeit. Hier hat der Kunde häufig Erwartungen, die sich im Vertrag nicht wiederfinden. Klare vertragliche Regelungen vermeiden rechtliche Eskalationen.
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