Künftig können auch private Betreiber ihr WLAN für andere öffnen, ohne wegen Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden zu können. Nach dem Bundestag ließ am Freitag auch der Bundesrat entsprechende Änderungen des Telemediengesetzes passieren. Der Streit um die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Hotspots in Deutschland dauerte über sechs Jahre. Unter anderem Freifunkern, Handelsverbänden, Cafés, Kommunen oder dem Tourismus dürfte die Gesetzesnovelle entgegenkommen.
Nach Ansicht von Experten der Regierungskoalition im Bund gehört die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder kostenpflichtigen Abmahnungen für Rechtsverletzungen Dritter damit der Vergangenheit an. Allerdings gibt es auch Kritik, dass durch das Gesetz die Rechtsunsicherheit weiterhin bestehen bleibe. Die Bundesregierung will das Gesetz 2018 überprüfen. (dpa)
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