Der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt: Es fallen 13,19 Euro für privat genutzte PCs und Notebooks an. Die gewerbliche Nutzung ist günstiger.
Einigung auf Urheberabgaben für PCs und NotebooksDer Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Computer geeinigt: Hersteller und Importeure privat genutzter stationärer PCs und Notebooks zahlen 13,19 Euro pro Gerät. Für kleinere Netbooks werden 10,63 Euro fällig. Der Tarif für gewerblich genutzte Computer liegt bei 4 Euro pro Produkt. Nicht erfasst von der Regelung sind Tablets. Verbandsmitglieder erhalten auf alle Tarife einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent, so der Branchenverband. „Auch wenn wir die Abgaben grundsätzlich nicht für gerechtfertigt halten: Mit diesem Kompromiss haben Unternehmen und Verbraucher für die kommenden Jahre Rechtssicherheit“, kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder die Einigung. Der aktuelle Vertrag gilt rückwirkend ab dem Jahr 2011 und läuft mindestens bis Ende 2016. Nach Bitkom-Schätzungen fließen den Urhebern damit für die Jahre 2011 bis 2013 rund 240 Millionen Euro von den IT-Unternehmen zu. Ab 2014 sei mit jährlichen Zahlungen in Höhe von rund 70 Millionen Euro zu rechnen.
Mit dem Vertrag wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt. Der EuGH hatte bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund dafür sei, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer. Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie beispielsweise Computer, Kopierer und Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. „Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist“, kritisiert Rohleder.
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