Mit dem Vertrag wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umgesetzt. Der EuGH hatte bestätigt, dass zwischen Consumer- und Business-Geräten differenziert werden muss. Der Grund dafür sei, dass mit Business-Geräten deutlich weniger Privatkopien angefertigt werden als mit primär privat genutzten PCs. Daher gibt es jetzt erstmalig unterschiedliche Tarife für privat und gewerblich eingesetzte Computer. Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie beispielsweise Computer, Kopierer und Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks oder CD-Rohlinge fällig. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind die nationalen Verwertungsgesellschaften zuständig. „Das bestehende System der Geräteabgabe ist letztlich ein anachronistisches Modell, das für die digitale Welt vollständig ungeeignet ist“, kritisiert Rohleder.
Einigung auf Urheberabgaben für PCs und Notebooks
Der Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich geeinigt: Es fallen 13,19 Euro für privat genutzte PCs und Notebooks an. Die gewerbliche Nutzung ist günstiger.
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