Nach Einschätzung des eco kann mit dem Gesetzentwurf auch nicht das Ziel der Koalition verfolgt werden, massive Verstöße gegen das Urheberrecht durch Dienste wie kino.to zu unterbinden. «Die schwarzen Schafe verstecken sich hinter Tarnfirmen, die Server in Ländern wie Russland anmieten und von hier aus quasi nicht verfolgt werden können.» Die Formulierungen im Gesetzentwurf behinderten aber das Geschäft von 20.000 oder 30.000 Firmen in Deutschland, die legal Cloud-Dienste anbieten. «Das Gesetz wird für zehn Jahre und mehr für Rechtsunsicherheit sorgen, bis durch alle Instanzen hindurch geklagt wurde», sagte Frey.
Die Regierungsparteien wollen mit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und der Digitalen Agenda der Bundesregierung umsetzen. Dazu gehört auch, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber bei der sogenannten Störerhaftung zu verbessern. Allerdings bemängeln Wirtschaftsverbände, Verbraucherschützer und Online-Aktivisten, dass die Anbieter «zumutbare Maßnahmen» ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln müssen. Das Netz darf dann auch nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Diese Einschränkungen seien ungeeignet und rechtswidrig. Außerdem verstießen sie gegen das Europarecht. (dpa)