eco: WLAN-Gesetz gefährdet auch Dienste wie Dropbox
Der Gesetzentwurf zur Haftung von WLAN-Betreibern gefährdet nach Einschätzung des Branchenverbandes eco auch viele Cloud-Dienste, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste.
Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition zur Haftung von WLAN-Betreibern gefährdet nach Einschätzung des Branchenverbandes eco auch viele Cloud-Dienste, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste. In dem umstrittenen Gesetzentwurf werde die gesamte Branche der Host-Provider wie Strato oder Dropbox torpediert, weil der «schwammige und unausgegorene Begriff des «gefahrengeneigten Dienstes»» eingeführt werde, sagte der eco-Vorstand Politik & Recht, Oliver Süme. Denn für solche Dienste soll die vorgesehene Haftungsbefreiung der Host-Provider nicht gelten. Der Verband stützt sich bei seiner Kritik an dem Gesetzesvorhaben auf ein Gutachten des Medienrechtsexperten Dieter Frey. Der Fachanwalt sprach am Mittwoch in Berlin von einem «rechtlichen und systematischen Chaos». Der deutsche Gesetzgeber dürfe gar nicht solche Regelungen treffen, weil diese unter die europäische E-Commerce-Richtlinie fallen, bei der die Mitgliedsstaaten nicht engere oder weitergehende Bestimmungen treffen dürften. «Dafür ist Europa zuständig.» Nur der Europäische Gerichtshof oder der europäische Gesetzgeber dürften die Richtlinie auslegen oder verändern, nicht der deutsche Gesetzgeber.
Nach Einschätzung des eco kann mit dem Gesetzentwurf auch nicht das Ziel der Koalition verfolgt werden, massive Verstöße gegen das Urheberrecht durch Dienste wie kino.to zu unterbinden. «Die schwarzen Schafe verstecken sich hinter Tarnfirmen, die Server in Ländern wie Russland anmieten und von hier aus quasi nicht verfolgt werden können.» Die Formulierungen im Gesetzentwurf behinderten aber das Geschäft von 20.000 oder 30.000 Firmen in Deutschland, die legal Cloud-Dienste anbieten. «Das Gesetz wird für zehn Jahre und mehr für Rechtsunsicherheit sorgen, bis durch alle Instanzen hindurch geklagt wurde», sagte Frey.
Die Regierungsparteien wollen mit der geplanten Änderung des Telemediengesetzes Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und der Digitalen Agenda der Bundesregierung umsetzen. Dazu gehört auch, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber bei der sogenannten Störerhaftung zu verbessern. Allerdings bemängeln Wirtschaftsverbände, Verbraucherschützer und Online-Aktivisten, dass die Anbieter «zumutbare Maßnahmen» ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln müssen. Das Netz darf dann auch nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Diese Einschränkungen seien ungeeignet und rechtswidrig. Außerdem verstießen sie gegen das Europarecht. (dpa)
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