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Donnerstag, April 25, 2024

Das sagt der Bitkom zur Vorratsdatenspeicherung

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig, so der Europäische Gerichtshof. Der Bitkom fordert jetzt einen finanziellen Ausgleich für die TK-Branche.

Die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschieden. Der Europäische Gerichtshof hat damit ein klares Urteil gefällt und der massenhaften Speicherung von digitalen Kommunikationsdaten enge Grenzen gesetzt. Eine Vorratsdatenspeicherung ist künftig nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. „Für den deutschen Gesetzgeber hat der Handlungsdruck durch das Urteil abgenommen. Es ist gut, dass die Bundesregierung nicht vorschnell entschieden hat und sich auch durch das angedrohte Vertragsverletzungsverfahren nicht beeindrucken ließ. Ein Vertragsverletzungsverfahren ist unter diesen Umständen kaum noch vorstellbar. Die Bundesregierung sollte jetzt zunächst eine neue, mehr Rechtssicherheit schaffende EU-Richtlinie abwarten“, so Bitkom-Präsident Dieter Kempf.

Der Gerichtshof mache in seinem Urteil klare organisatorische und technische Vorgaben zur möglichen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Damit steige der Aufwand für die Anbieter von Telekommunikation- und Internetdiensten. Für die deutsche Telekommunikationsbranche hätte die Vorbereitung auf die Umsetzung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bereits in der Vergangenheit zu Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe geführt. Sollte eine wie auch immer geartete Vorratsdaten-Speicherung durch den Gesetzgeber gewollt sein, müssten die hierfür aufzuwendenden Investitionen der Netzbetreiber ausgeglichen werden, fordert der Bitkom.

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