Ein weiteres Novum: Online-Händler müssen den Kaufpreis spätestens nach 14 Tagen zurückerstatten. Dabei müssen sie die Zahlungsweise verwenden, mit der der Kunde den Kaufpreis bezahlt hat. Abweichend von dieser Regelung können Shop-Betreiber die Rückzahlung des Kaufpreises aber vom Zurückerhalten der Ware oder von einem Versandnachweis der Käufers abhängig machen. Ein Vorteil für Online-Händler wird ab Juni die Neuregelung der Rücksendekosten sein. Künftig können sie nämlich die im Falle eines Widerrufs entstehenden Rücksendekosten, unabhängig vom Preis der Ware, auf den Kunden abwälzen. Bis die neue Regelung in Kraft tritt, gilt nach wie vor die 40-Euro-Regel. Danach müssen Kunden Waren bis zu einem Wert von 40 Euro auf eigene Kosten zurücksenden. Die neue Regelung gilt auch für nicht paketversandfähige Ware, also bei einer Lieferung durch eine Spedition. „Der Händler muss bei nicht paketversandfähiger Ware aber bereits in der Widerrufsbelehrung über die Höhe der Rücksendekosten informieren. Bietet ein Händler sowohl Waren an, die per Post versandt werden können, als auch nicht paketversandfähige Produkte, wird es bei der Widerrufsbelehrung komplizierter“, betont Berger.
Neues Widerrufsrecht: Das müssen Online-Händler wissen
Im Sommer tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie in Kraft. Für Online-Händler gibt es somit einige Änderungen.
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