Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.
Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang befanden sich Betreiber öffentlicher WLAN-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten dafür belangt werden, wenn Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal darüber heruntergeladen haben. Das Gesetz sieht nun aber vor, dass bei wiederholtem Missbrauch ein WLAN-Zugang leichter gesperrt werden kann. Das stieß auf Kritik in der Opposition. Mit den Sperren schaffe man die nächste Hürde für Hotspot-Betreiber, kritisierte etwa der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz.
Das neue WLAN-Gesetz soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen Hotspots in Deutschland vorantreiben. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Beschluss. Die Menschen in den Städten würden davon profitieren, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. «Schnelle, freie WLAN-Hostspots sind nützlich für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr.» (dpa)
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