Das Aktenvolumen im Fall des Umsatzsteuerkarussells in der IT-Branche beträgt 30.000 Seiten. Der Rechtsanwalt eines Angeklagten beschwert sich über die lange Untersuchungshaft seines Mandanten.
IT-Umsatzsteuerkarussell: 30.000 Seiten AktenumfangBereits seit Juni 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen mehrere IT-Firmen. Es soll sich um ein europaweit operierendes Umsatzsteuer-Karussell handeln. Ende April wurde Anklage gegen insgesamt 17 Personen erhoben. Der Vorwurf: Bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung in großem Ausmaß, Bildung einer kriminellen Vereinigung, banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche beziehungsweise Beihilfe dazu. Den möglicherweise entstandenen Schaden schätzen die Ermittler auf mehr als 120 Millionen Euro. Die Angeklagten befinden sich seit Juni 2012 in Untersuchungshaft in verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten (ChannelObserver berichtete).
Rechtsanwalt Rainer Pohlen aus Mönchengladbach vertritt einen Angeklagten. Der Jurist ist über die lange Haftdauer seines Mandanten irritiert: „Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat mir ihre Stellungnahme zur Sechs-Monats-Haftprüfung zukommen lassen, natürlich Haftfortdauer beantragt, und mir gleich auch in delegierter Kompetenz eine Äußerungsfrist von fünf Tagen gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat sich in ihrer Begründung auf Aktenbestandteile berufen, die mir am Tage des Fristablaufs durch Übersendung von zehn CDs zugänglich gemacht wurden. Ich habe erst einmal beim OLG um ein paar Tage Verlängerung der Äußerungsfrist gebeten, damit ich die Lage sondieren kann“, so Rechtsanwalt Pohlen in strafblog.de. Abgesehen davon befände sich sein Mandant inzwischen seit neun Monaten in Haft und die Sechs-Monatsfrist sei wegen einer Haftbefehlserweiterung vom Amtsgericht gegen seinen Widerspruch nach hinten verschoben worden. Darüber hinaus sei das Aktenvolumen enorm und liege zwischen 30.000 und über 50.000 Seiten. Jetzt will der Anwalt Stellung zum Haftfortdauerantrag der Staatsanwaltschaft nehmen und die Anklageschrift analysieren. Möglicherweise werde er Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erheben.
Nach Informationen von ChannelObserver ist mit dem ersten Verhandlungstag in dem spektakulären Verfahren Ende Juli zu rechnen.
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