Google plant, auch in Deutschland die in einigen anderen Ländern bereits eingesetzte neue Bildersuche einzuführen. Im Gegensatz zu der aktuellen Variante der Bildersuche sollen künftig die gefundenen Bilder großformatig und in hoher Auflösung direkt auf der Trefferseite angezeigt werden und nicht lediglich als kleinformatiges Thumbnail, das erst durch Link auf die Quellseite in Originalgröße präsentiert werden kann.
Nachdem Google auf eine Aufforderung zur Unterlassungserklärung nicht reagiert habe, habe man beim Landgericht Hamburg Klage gegen das Unternehmen eingereicht, so der Berufsverband der Fotografen. „Freelens“ wirft dem Internetgiganten vor, gegen das deutsche Urheberrecht zu verstoßen. „Es muss daher gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um den fortdauernden Eingriff in Fotografenrechte zu beenden“, so eine Erklärung des Verbandes. Freelans verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach es maximal zulässig sei, im Internet durch Suchmaschinen auffindbare Fotos in Thumbnail-Größe zu zeigen, wenn beim Anklicken zur Website weitergeleitet werde, auf der das Foto zu finden sei. Diese Vorgaben würden durch die neue Bildersuche von Google nicht mehr eingehalten, heißt es.
„Google stößt mit der neuen Bildersuche in Dimensionen vor, die rechtlich äußerst problematisch sind. Man kann daran denken, dass sich Google die fremden Inhalte zu Eigen macht und dann selbst für Rechtsverletzungen durch die eigene Trefferliste haftet. Dass Google die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hat, ist auf der anderen Seite verständlich, dann würde sich Google damit ja die Möglichkeit nehmen, den bereits anderswo eingeführten Dienst auch nach Deutschland zu bringen“, so Timo Schutt, Fachanwalt für IT-Recht.