So finden deutsche Firmen den optimalen Cloud-Anbieter
Bei der Auswahl eines Cloud-Anbieters sollten ökonomische, technologische und rechtliche Aspekten eine Rolle spielen. Sechs Tipps, wie der passende Cloud-Anbieter gefunden werden kann.
Folgende Punkte sollten bei der Auswahl eines optimalen Cloud-Dienstes nach Ansicht der Sachsen DV Betriebs- und Servicegesellschaft mbH im Fokus stehen:
1. Bundesdatenschutzgesetz: Viele Großanbieter unterliegen durch ihre Konzernverbindungen in die USA dem dortigen Recht und sind zur Offenlegung von Daten verpflichtet. Sie können demzufolge die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nicht erfüllen. Cloud-Anbieter mit ausschließlichem Standort in Deutschland bieten in punkto Datenschutz sehr viel mehr Sicherheit.
2. Gesetzliche Schweigepflicht: In Deutschland unterliegen Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Steuerberater einer gesetzlichen Schweigepflicht. Somit muss auch der Cloud-Dienst für deren Bedarf unter dem Gesichtspunkt der Geheimhaltung von Daten ausgewählt werden. Wichtig: Der Cloud-Dienstleister sollte in diesen Fällen neben der verschlüsselten Übertragung auch die verschlüsselte Speicherung der Mandantenkorrespondenz ermöglichen.
3. Verfügbarkeit: Eine zugesicherte Verfügbarkeit von beispielsweise 98 Prozent p.a. bedeutet, dass ein Service mehr als eine Arbeitswoche am Stück ausfallen und der Kunde dennoch keinerlei Ansprüche ableiten kann. Unternehmen, die ein solches Szenario ausschließen möchten, sollten die angebotenen Leistungen genauestens betrachten und vergleichen – insbesondere solche mit pauschalen Angeboten und vagen Beschreibungen.
4. Rechtssicherheit: Das Vertragswerk muss transparent und vollständig sein, ohne „Hintertürchen“ oder schwer erfüllbare Bedingungen im Kleingedruckten. Kritisch wird es beispielsweise, sobald sich der Kunde US-amerikanischem Recht unterwerfen soll oder ein Gerichtsstand im Ausland akzeptiert werden muss. Da die Rechtssicherheit ein wesentliches Kriterium ist, empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
5. Hochverfügbarkeit: Der produktive Betrieb darf nicht zum Roulettespiel werden, weil etwa die Datensicherung und -wiederherstellung nur unzureichend definiert ist. Eine Hochverfügbarkeit wird mit einem Anbieter, der auf sicherheitskritische Anwendungen spezialisiert ist, gewährleistet.
6. Service: So profan es klingt, aber der Cloud-Dienstleister sollte zum Unternehmen passen. Wer eine individuelle Beratung und Betreuung auf Augenhöhe sowie eine einfach integrierbare Servicevielfalt wünscht, wird diese Leistungen nicht bei einem stark standardisierten Angebot mit aggressivem Preis finden.
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