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Donnerstag, April 18, 2024

AVM kritisiert Routerzwang der Telefongesellschaften

Einige Netzbetreiber lassen ausschließlich den von ihnen vorgegebenen Router am  Breitbandanschluss des Anwenders zu. Zusätzlich werden wichtige Kennwörter nicht herausgegeben. Der Wettbewerb sei in Gefahr, so AVM.

Netzbetreiber schreiben derzeit verstärkt den Kunden vor, welchen Router sie für ihren gebuchten Breitband-Anschluss verwende sollen. Besonders strikt geht Vodafone vor: Der Anwender erhält bei einigen Tarifen zwangsweise den DSL-Router „Easy Box“ hinzu. Im Begrüßungsschreiben enthalten ist ein so genannter „Modem Installationscode“. Mit dem lässt sich die Easy Box relativ schnell einrichten. Große Probleme gibt es aber, wenn der Kunde einen anderen Router einsetzen will. Hierfür benötigt er weitere Zugangsdaten für Internetzugang und Telefonverbindung. Diese werden aber nicht mitgeliefert. Laut der PC Welt wollen die Provider mit dieser fragwürdigen Methode Support-Kosten sparen. Bei der manuellen Konfiguration eines alternativen Routers würde es zu mehr Rückfragen kommen als bei einem voreingestellten Verfahren über den Modem-Installationscode.

Hersteller AVM kritisiert diese neuartige Praxis: „Routerzwang und Nichtherausgabe von Kennwörtern stellen eine wesentliche Änderung gegenüber der langjährigen erfolgreichen Praxis im Markt dar.“ Aus Sicht von AVM ergeben sich dadurch für Anwender und Markt erhebliche Nachteile, sowohl kurz- als auch langfristig. Kurzfristig verliere der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können (beispielsweise WLAN-Ausstattung, Netzwerkausstattung, Telefonie und Hausautomation). Er werde verpflichtet, den vorgegebenen Router des Netzbetreibers einzusetzen. Langfristig führe der Routerzwang zu einem Ausschluss an Innovationen, da es keinen Wettbewerb um das beste Endgerät mehr gebe.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig: Laut dem „Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen“ (FTEG) wird die Schnittstelle zwischen Netz und Endgerät so definiert, dass Kunden die freie Auswahl bei Endgeräten haben. Dafür verpflichtet das FTEG Netzbetreiber, ihre Schnittstellen so offenzulegen, dass Hersteller im freien Wettbewerb entsprechende Geräte anbieten können. Gefordert ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), die die freie Wahl des Endgerätes ermöglichen sollte. Doch einige Netzbetreiber definieren den Router nicht als Endgerät, sondern als Netzbestandteil. Unter diesem Vorwand geben diese Telefongesellschaften die Zugangsdaten auch nicht an den Kunden weiter. Dementsprechend ist eine freie Auswahl nicht möglich.   

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