Insbesondere Start-ups und Mittelständler aus der IT-Branche sollen von den neuen, vorformulierten Vertragsbestandteilen profitieren. Typische Fragen in ITK-Verträgen geregelt.
Der Branchenverband Bitkom hat seine Empfehlungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der ITK-Branche überarbeitet und aktualisiert. Die vorformulierten Vertragsbestandteile regeln typische Fragen in ITK-Verträgen. Besonders Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen unterstützt werden, um ihre Verträge mit Kunden rechtssicher und lückenlos zu gestalten. Die Unternehmen können die an die aktuelle Rechtsentwicklung angepassten Muster-AGB entweder komplett übernehmen oder individuell anpassen. „Mit den vorformulierten AGB wollen wir ITK-Unternehmen eine Orientierungshilfe im Dschungel der rechtlichen Vorgaben bieten und sie bei der täglichen Vertragsformulierung und -abwicklung unterstützen“, so Bitkom-Jurist Thomas Kriesel. „Gerade junge und kleine Unternehmen haben oft keine eigene juristische Expertise. Mit den Muster-AGB erhalten sie eine solide rechtliche Basis für ihr Geschäft“.
Das Angebot ist modular aufgebaut. Grundlage sind die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die übergreifende Fragen beispielsweise zu Haftung und Leistungsstörungen für alle Vertragstypen in identischer Weise regeln. Ergänzt werden die allgemeinen Vertragsbedingungen durch acht Leistungsmodule, die AGB für spezifische Geschäftsmodelle und Vertragstypen enthalten. Begleitende Hinweise führen in die Verwendung der AGB-Module ein und geben erste Erläuterungen zum Hintergrund einzelner Klauseln. Neben den bewährten AGB, beispielsweise für die Pflege von Software oder den Verkauf von Hardware, bietet BITKOM nun auch Muster-AGB zur Miete von Hard- und Software an. Im Angebot zusätzlich enthalten sind Musterformulare, die die Nutzer bei der Vertragsabwicklung unterstützen. Die aktualisierten AGB stehen gegen eine Schutzgebühr zum Download bereit.
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