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Freitag, April 25, 2025

Netzagentur will Routerzwang abschaffen

Die Bundesnetzagentur will den Routerzwang abschaffen. Kunden können das Endgerät künftig frei wählen. Die Netzbetreiber haben das Nachsehen.

Die Bundesnetzagentur will den Anwendern bei der Nutzung von Endgeräten mehr Rechte einzuräumen. Die Abschaffung des Routerzwangs durch die Bundesnetzagentur sei hierbei ein wichtiger Schritt, kommentieren die Router-Hersteller die Entscheidung. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Netzbetreiber ihren Kunden auf Anfrage die Zugangskennungen für ihre Internet- und Sprachdienste herausgeben müssen, damit diese im Kunden-Router hinterlegt werden können. Somit haben Endkunden künftig mehr Freiheiten bei der Wahl des Endgeräts. In der Vergangenheit haben die Netzbetreiber den Kunden häufig vorgeschrieben, welchen Router sie für ihren gebuchten Breitband-Anschluss verwende sollen.Besonders strikt ging Vodafone zuweilen vor: Der Anwender erhielt bei einigen Tarifen zwangsweise den DSL-Router „Easy Box“. Mit dem so genannten „Modem Installationscode“ ließ sich der mitgelieferte Router relativ schnell einrichten. Große Probleme gibt es aber, wenn der Kunde einen anderen Router einsetzen will. Hierfür benötigt er weitere Zugangsdaten für Internetzugang und Telefonverbindung. Diese werden aber nicht mitgeliefert. Deswegen empfehlen 19 Router-Hersteller, darunter AVM, Agfeo, Auerswald, Lancom und D-Link, dass die Kunden diese Daten unaufgefordert bei Vertragsabschluss und nicht erst auf Nachfrage erhalten sollen.

Anfang 2013 erklärte die Bundesnetzagentur noch auf Verbraucherbeschwerden, sie habe keine rechtliche Handhabe gegen den Routerzwang einzelner Netzbetreiber. Der Gesetzgeber habe nicht eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt endet. Aus diesem Grund sei die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber zu überlassen. Die Bundesnetzagentur lehnte somit ihre Zuständigkeit ab. Im April sprachen sich Hersteller aus der TK-Branche in einem Positionspapier an das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur für die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Netzzugangsschnittstelle an der TAE-Dose und eine freie Routerwahl aus. Das Thema Routerzwang ist in der deutschen Bundespolitik in den letzten Monaten auf großes Interesse gestoßen. Der politische Wille, den Routerzwang abzuschaffen, wurde von der aktuellen Bundesregierung deutlich artikuliert. Im Juli wurde der Routerzwang auch im Ausschuss „Neue Medien“ des Bundestages in Bezug auf Fragen der Netzneutralität behandelt.

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