Die Hinzurechnung von Mieten, Pachten und sonstigen Zinsen bei der Gewerbesteuer ist verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines heute in Berlin vorgestellten Gutachtens, das der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit dem Verband der Familienunternehmer (ASU) in Auftrag gegeben. „Das bestätigt uns in der Auffassung, dass die Hinzurechnungen zu einer verfassungswidrigen Überbesteuerung von Unternehmen führen können. Wir können nicht akzeptieren, dass Unternehmen unabhängig davon, ob sie überhaupt Gewinn machen, über die Hinzurechnungen zur Kasse gebeten werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Die Regelung schwäche die Unternehmen finanziell, so dass sie anfälliger für Krisen werden. Die Gutachter sehen das Gleichbehandlungsgebot durch Verstoß gegen das objektives Nettoprinzip verletzt. Dieses Prinzip besagt, dass nur der Saldo aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben besteuert werden darf. Außerdem gefährde die drohende Substanzbesteuerung die Eigentumsfreiheit.
Die Handelsunternehmen seien traditionell stark in ihren Kommunen verwurzelt und stellen die Nahversorgung der Bürger mit den im Alltag notwendigen Waren sicher, so der HDE. „Mit der Hinzurechnung sägen die Kommunen an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen“, so Stefan Genth. Eine solide Finanzierung der Kommunen und Gemeinden sei im Interesse aller Beteiligten. „Sie muss allerdings auf breitere Schultern gerecht verteilt werden“, so Genth weiter. Zur Zulässigkeit der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer läuft derzeit ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.
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