„Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise“, so Hauptgeschäftsführer Stefan Genth vom Handelsverband Deutschland (HDE) . Viele Einzelhandelsunternehmen hätten durch die Gebührenpflicht für jede einzelne Filiale Mehrbelastungen zu tragen. Vor allem die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter sorge für große Ungerechtigkeiten. Denn hier werde nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden. „Das trifft den Handel als Branche mit einer traditionell hohen Teilzeitquote ganz besonders. Teilweise steigen die Gebühren für die Betriebe damit um mehrere hundert Prozent“, so Genth weiter. Es bestehe dringender Handlungsbedarf.
Der HDE fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. Genth: „Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen.“