Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Drucker und PCs zwar nicht von Urheberrechtsabgaben ausgeschlossen. Diese sind aber nur unter engen Voraussetzungen möglich.
Enge Grenzen für Abgabe auf Drucker und PCsDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass PCs und Drucker grundsätzlich nicht von der Urheberrechtsabgabe ausgeschlossen sind. Diese könne allerdings nur unter engen Voraussetzungen erhoben werden, stellt der Bitkom jetzt klar. Die Richter hätten festgestellt, dass der Kopiervorgang mittels PC und Drucker nur dann abgaberelevant sei, wenn die Vervielfältigung auf Papier oder ähnliche nicht digitale Medien erfolge. Darüber hinaus müsse der gesamte Kopiervorgang von einer einzigen Person vorgenommen werden. Damit wären zum Beispiel Ausdrucke von Werken einer Person, die von jemand anderem ins Internet gestellt werden, nicht abgaberelevant.
Den Mitgliedstaaten stehe es zudem frei, welche Geräte sie mit einer Abgabe belegen würden. Da bereits für Scanner seit Jahren hohe Abgaben gezahlt werden, ist aus Bitkom-Sicht eine weitere Abgabe überflüssig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich schon 2007 dieser Sichtweise angeschlossen und eine Pauschalabgabe auf PCs und Drucker abgelehnt. Aus formalen Gründen war das Urteil 2010 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden. Der BGH hatte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Prüfung vorgelegt. Nun muss der BGH erneut entscheiden.
Die Urheberrechtsabgaben auf PCs und Drucker werden von der VG Wort gefordert. Diese erhebt unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer. Damit soll das legale Kopieren von Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Verlangt werden Abgaben zwischen 10 und 300 Euro je verkauftem Gerät in Deutschland für die Jahre 2001 bis 2007, insgesamt eine Summe von mehr als 900 Millionen Euro. Hersteller und Importeure sind durch die Forderungen erheblichen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, da die Abgabe für die Vergangenheit nicht mehr auf den Gerätepreis umgelegt werden kann. Seit 2008 gilt ein neues Gesetz, auf dessen Basis 5 bis 12,50 Euro pro Drucker anfallen. Diese Abgabe ist heute im Kaufpreis enthalten.
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