Am 1. Januar 2013 tritt die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte bezahlen künftig unabhängig von der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Geräte wie Fernseher, Radios oder PCs und der Anzahl der Bewohner je Wohnung einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro. Damit sind auch alle privaten Fahrzeuge abgedeckt. Das entspricht der Höhe der bisherigen Rundfunkgebühr für Haushalte mit einem Fernseh- und Radiogerät oder PC. Für die meisten Privathaushalte ändert sich daher nichts. Wer allerdings kein Fernsehgerät sondern nur ein Radio oder einen PC besitzt, zahlt statt bisher 5,76 nun ebenfalls 17,98 Euro. Komplizierter ist die Situation bei der Beitragsberechnung für Unternehmen. Die Höhe des Beitrags richtet sich hier nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Je Betriebsstätte kann der Beitrag so zwischen 5,99 und 3236,40 Euro liegen. Vor allem Filialunternehmen sowie Unternehmen mit sehr vielen Teilzeitbeschäftigten werden durch dieses Berechnungsmodell deutlich mehr bezahlen müssen als Unternehmen mit nur einem Standort und einem großen Anteil von Vollzeitbeschäftigten.
Bitkom: Rundfunkbeitrag zu hoch
Der Bitkom hat Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen gefordert. Die geplante Beitragsgebühr sei zu hoch.
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