Zum Thema Lizenzen haben Europaparlament und EU-Ministerrat bereits eine Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung, zum Beispiel durch Verwertungsgesellschaften wie der GEMA, verabschiedet. Die Richtlinie soll unter anderem die Lizenzierungswege im Urheberrecht vereinfachen. „Von einem einfachen Lizenzierungssystem, von dem Rechteinhaber, Verwerter und Nutzer gleichermaßen profitieren, sind wir in Europa noch weit entfernt“, so Bernhard Rohleder vom Bitkom. Deshalb unterstütze der Verband die Überlegungen der Kommission, ein europaweites Registrierungs- und Identifikationssystem einzuführen. Damit sollen die Nutzer einfacher und schneller feststellen können, wer der Urheber eines Werks ist und wem welche Rechte daran zustehen.
Eine wichtige Frage sei es, wie künftig Links urheberrechtlich zu bewerten sind. Der Branchenverband warnt davor, das Setzen von Links auf geschützte Inhalte im Internet von der Erlaubnis der Rechteinhaber abhängig zu machen. Damit würde man gleichzeitig auch das fest im Urheberrecht verankerte Zitatrecht in Frage stellen. Das Verlinken von Inhalten sei eines der Grundprinzipien des Internet und eines seiner größten Stärken. Eine urheberrechtliche Erlaubnis hierfür würde die Meinungsfreiheit stark einschränken.
Die Kommission hat auch gefragt, ob das Ansehen von Streams im Internet zukünftig eine urheberrechtsrelevante Nutzung darstellen soll. In Deutschland machte in diesem Zusammenhang der Redtube-Fall Schlagzeilen, als Tausende Nutzer eines Portals für Pornofilme abgemahnt wurden. Die Begründung lautete, dass die Nutzer urheberrechtlich geschützte Filme konsumiert haben, die von dem Portal unrechtmäßig angeboten wurden. Dieser Fall zeigt, wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren. Damit würden Nutzer kriminalisiert, die kaum beurteilen können, ob etwas legal oder illegal veröffentlicht wurde. Die deutsche Bundesregierung bewertet das Anschauen von Streams nicht als vom Urheber zu genehmigende Nutzung. Das sollte auch auf europäischer Ebene gelten.
Von besonderer Bedeutung für die IT-Branche sei das System der urheberrechtlichen Abgaben auf Geräte und Speichermedien. Damit sollen Musiker, Autoren, Filmschaffender und andere Urheber für das legale Kopieren, der so genannten Privatkopie, von geschützten Inhalten entschädigt werden. In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere Konsultationen zu diesem Thema, die wertvolle Informationen über das ineffiziente und intransparente Pauschalabgabensystem zusammengetragen haben. In der Vergangenheit folgten jedoch keine Reformen. „Das derzeitige Abgabensystem passt nicht mehr in die digitale Welt“, betonte Rohleder. „Die Geräteabgabe muss durch effektivere Modelle ersetzt werden. Dazu sollte die EU-Kommission im geplanten Whitepaper konkrete Vorschläge machen.“