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Samstag, Juli 27, 2024

Bitkom: «Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice»

Am Wochenende hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu seinem Urteil vom 13. September vorgelegt, nachdem Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Kritik kommt vom Bitkom.

Am Wochenende hat das Bundesarbeitsgericht die Begründung zu seinem Urteil vom 13. September vorgelegt, nachdem Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Dabei nimmt das Gericht Bezug auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18 CCOO). Die Bundesregierung will nun zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes vorlegen. Kritik kommt vom Bitkom-Präsidenten Achim Berg: «Die Stechuhr passt nicht ins Homeoffice – und sie läuft den Interessen vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten zuwider. Deutschland braucht keine auf die Minute festgelegten 8-Stunden-Schichten, sondern Freiräume für eine selbstbestimmte und flexible Einteilung der Arbeit. Dazu gehört auch, zwischendurch ein privates Telefonat zu führen, zwischendurch Besorgungen zu machen, im Homeoffice für die Kinder da zu sein oder auch mal eine Runde zu joggen.»

In vielen Berufen gebe es zudem keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen. Eine auf Vertrauen und Flexibilität bauende Unternehmenskultur sei unabdingbar, um im internationalen Wettbewerb um Talente erfolgreich sein zu können, gerade in der digitalen Wirtschaft, so Berg weiter. Die Novelle des Arbeitszeit-Gesetzes sei aber auch eine Chance, die von der Realität oft überholten Norm der täglichen Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Sie gäbe den Beschäftigten ein deutliches Mehr an Flexibilität.

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