Apple-Store in München: Streit um die MarkeApple kann die Gestaltung seiner eigenen „Flagship-Stores“ als Marke schützen lassen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die entsprechenden EU-Regelungen seien nicht nur auf Waren, sondern auch auf Dienstleistungen anwendbar. Der Hersteller hatte bereits im Jahr 2010 beim US-Patent- und Markenamt eine farbige Zeichnung seiner Stores als Marke eintragen lassen. In Deutschland hatte der Konzern mit dieser Strategie zunächst keinen Erfolg: Das Patent- und Markenamt in München lehnte einen entsprechenden Antrag ab. Gegen den ablehnenden Bescheid klagte das Unternehmen vor dem Bundespatentgericht, dies bat die EU-Kollegen um Rat. Nachdem der Europäische Gerichtshof jetzt im Sinne von Apple entschieden hat, sind wieder die deutschen Behörden am Zug.
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