Die Bundesnetzagentur plant verschärfte Anforderungen zur Sicherheit von Telekommunikationsnetzen, die unter anderem dem chinesischen Ausrüster Huawei den Weg in deutsche Mobilfunk-Netze erschweren könnte. In den neuen Vorgaben wird der Begriff eines «vertrauenswürdigen Lieferanten» eingeführt, der «nationale Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten» muss. Die Anforderungen gelten für alle Netze und «nicht nur einzelne Standards wie zum Beispiel 5G», betonte Netzagentur-Präsident Jochen Homann zur Veröffentlichung der Eckpunkte der Vorgaben am Donnerstag. In Deutschland wird derzeit diskutiert, ob Huawei vom Aufbau der superschnellen 5G-Netze ausgeschlossen werden sollte. Vor allem in den USA gibt es Vorwürfe, Huawei stehe der chinesischen Regierung zu nahe und könne von Behörden des Landes zur Zusammenarbeit gezwungen werden. Die USA machen auch entsprechend Druck auf ihre Verbündeten. Huawei weist die stets Anschuldigungen zurück. In der Branche wird auch darauf hingewiesen, dass bei einer Entscheidung gegen Huawei die Technik der Chinesen auch aus bestehenden 4G-Netzen entfernt werden müsste.
In den neuen Sicherheitsanforderungen der Netzagentur heißt es weiter, sicherheitsrelevante Netz- und Systemkomponenten müssten auf IT-Sicherheit überprüft werden und dürfen nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bzw. Herstellern bezogen werden. Es müsse auch nachgewiesen werden, dass die geprüfte Hardware und der Quellcode tatsächlich in den verwendeten Produkten zum Einsatz kommen. Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte können Hersteller und Netzbetreiber die Vorschläge kommentieren. Im Frühjahr 2019 soll ein Entwurf der neuen Sicherheitsanforderungen erstellt werden. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.