Mehr Rechtssicherheit für Online-Händler gefordert
Die EU-Verbraucherrechterlinie birgt für Online-Händler hohe Risiken: Bei schadhafter Ware müssten sie auch für den Ein- und Ausbau aufkommen. Der HDE fordert mehr Rechtssicherheit.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes soll der Einzelhandel beim Verkauf mangelhafter Produkte künftig Ein- und Ausbau der schadhaften Ware bezahlen. „Das trifft Versand- und Online-Handel hart. Denn hier werden häufig Waren verkauft, die vom Kunden selbst eingebaut werden müssen“, so Stephan Tromp, Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Deutschland (HDE). Verkaufe beispielsweise ein Händler schadhafte Fliesen, müsste die entstehenden Kosten für den Ausbau und den Einbau neuer Fliesen beim Kunden bezahlen. Deshalb fordert der HDE bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie mehr Rechtssicherheit. „Für Versand- und Online-Händler ist die vorgesehene Regelung mit zu großen Unwägbarkeiten verbunden“, so Tromp. Nur, wenn die Kosten für den Aus- und Einbau „unverhältnismäßig“ hoch sind, kann der Händler dem Verbraucher auf die Kostenerstattung in Höhe eines „angemessenen“ Betrags verweisen. Der Verkäufer kann in diesem Fall den Hersteller in Regress nehmen. Offen sei jedoch, welcher Betrag angemessen sei. Hier muss laut HDE-Geschäftsführer Tromp dringend eine explizite Kostengrenze eingeführt werden. Ansonsten drohe eine Prozesslawine, weil die Händler jeden Einzelfall gerichtlich angehen müssten, um Regressansprüche gegen die Lieferanten durchzusetzen.
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