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Samstag, April 20, 2024

Kartellamt nimmt Bonitätsprüfung beim Online-Shopping unter die Lupe

Das Kartellamt will klären, ob sich Online-Händler bei der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden an geltendes Recht halten.

Das Kartellamt will klären, ob sich Online-Händler bei der Überprüfung der Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden an geltendes Recht halten. «Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht bewusst, dass ihre Bonität beim Online-Shopping unter Zuhilfenahme sogenannter Score-Werte geprüft wird, vor allem beim beliebten «Kauf auf Rechnung»», erklärte Behördenchef Andreas Mundt am Donnerstag in Bonn. Die Wettbewerbshüter leiteten eine Sektoruntersuchung ein. Die soll Aufschluss geben, ob und in welcher Form die Händler über das Scoring informieren, wie die Prüfungen ablaufen und welche Kriterien bei der Bonitätsprüfung zugrunde liegen.

Händler setzen auf Bonitätsprüfungen, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Wirtschaftsauskunfteien werten personenbezogene Daten aus und ermitteln individuelle Scoring-Werte – auf deren Basis sind dann Rückschlüsse möglich, ob die Rechnung wahrscheinlich beglichen wird oder eher nicht. Solche Bonitätsprüfungen sind an datenschutzrechtliche Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel die freiwillige Einwilligung der betroffenen Person. Online-Händler gingen in Sachen Scoring uneinheitlich vor, so das Bundeskartellamt. «Transparenz- und Einwilligungsdefizite könnten Verbraucherrechtsverstöße auslösen.»

Im Rahmen der Sektoruntersuchung schicken die Wettbewerbshüter nun rund 50 Online-Händler und Wirtschaftsauskunfteien einen Fragenkatalog zu. Nach Abschluss der Ermittlungen wird ein Bericht veröffentlicht. (dpa)

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