IT-Umsatzsteuerkarussell: Neue Details über Hintermänner
Neue Details über das IT-Umsatzsteuerkarussell: Ein Beschuldigter sei von den tatsächlichen Hintermännern getäuscht worden. Wir sprachen mit dem Anwalt.
Bereits seit Juni 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen mehrere IT-Firmen. Es soll sich um ein europaweit operierendes Umsatzsteuer-Karussell handeln. Der Vorwurf: Bandenmäßige Umsatzsteuerhinterziehung in großem Ausmaß, Bildung einer kriminellen Vereinigung, banden- und gewerbsmäßige Geldwäsche beziehungsweise Beihilfe dazu. Den möglicherweise entstandenen Schaden schätzen die Ermittler auf mehr als 120 Millionen Euro. Es gibt mehr als 100 Beschuldigte aus mehreren europäischen Ländern, mehr als 30 befinden sich, zum Teil schon über ein Jahr, in Untersuchungshaft. (ChannelObserver berichtete).
Rechtsanwalt Rainer Pohlen aus Mönchengladbach vertritt einen Angeklagten. Er habe Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens erhoben, so Pohlen gegenüber ChannelObserver. Bisher sei hierüber nicht entschieden worden. Ein Termin für den Beginn des Verfahrens sei ihm noch nicht mitgeteilt worden. Es gebe keinen gemeinsamen Prozess gegen alle Beschuldigten, sondern das gewaltige Ermittlungsverfahren werde in viele einzelne Gerichtsverfahren gesplittet.
Sein Mandat sei nicht, so Rechtsanwalt Pohlen weiter, selber als Geschäftsführer einer involvierten Firma aufgetreten. Ihm werde vielmehr vorgeworfen, die Geschäftsführer für zwei GmbHs vermittelt zu haben. Und selbst diese Geschäftsführer hätten keine Rechnungen in Millionenhöhe verschickt und auch keine Steuererstattungen kassiert. Für die angeblich in das Karussell verstrickten Firmen seien Rechnungen in Millionenhöhe eingereicht worden, die einen veralteten Briefkopf, vormalige Firmenanschriften und die Namen bereits ausgeschiedener Geschäftsführer aufwiesen. Er könne nicht verstehen, wieso die Finanzämter ohne Abgleich mit den Handelsregisterdaten überhaupt Umsatzsteuer in gewaltiger Höhe erstattet hätten. Nach Aktenlage gebe es keine Erkenntnisse, dass die „angeworbenen“ Geschäftsführer von den Rechnungen überhaupt gewusst hätten, führt Pohlen aus. „Für mich spricht manches dafür, dass mein Mandant und die von ihm angeworbenen Geschäftsführer von den tatsächlichen Hintermännern des Umsatzsteuerkarussels getäuscht und hereingelegt worden sind, und dass sie von deren kriminellen Machenschaften nichts wussten“, zeigt sich Pohlen überzeugt.
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