„Ich bin sehr enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens“, Martin Willmann, Geschäftsführer von mStoreDer Apple Premium Reseller mStore ist mit seiner Restrukturierung im Eigenverwaltungsverfahren gescheitert. Trotz des „Interesses einiger Investoren“ konnte keine rechtzeitige Einigung erzielt werden, teilte das Unternehmen mit. Deshalb stimmte die Gläubigerversammlung in der vergangenen Woche weiteren Verhandlungen nicht zu und empfahl, die Eigenverwaltung aufzuheben. Die meisten Ladengeschäfte von mStore werden in Kürze geschlossen. Das Scheitern betrifft nicht nur die stationären Geschäfte, sondern auch die bisherige Einkaufsgesellschaft von mStore, die Erste Gesellschaft für Medienkommunikation & Multimedia Marketing mbH. Einzig die beiden Läden in Berlin und Hamburg sollen, wie auch die Online Filiale, „bis auf weiteres“ bestehen bleiben. Die offenen Aufträge und die ausstehenden Reparatur- und Serviceaufträge sollen laut mStore noch abgewickelt werden.
„Ich bin sehr enttäuscht vom Ausgang des Verfahrens. Unsere Mitarbeiter haben das Unternehmen bis zum letzten Tag unterstützt und im Sinne der Kunden agiert. Dass wir nun voraussichtlich nach 25 Jahren Tätigkeit alle Läden schließen müssen und damit Arbeitsplätze vernichten, ist für mich ein schwerer Schritt“, so Martin Willmann, Geschäftsführer von mStore. Der Apple-Händler musste Anfang März Insolvenz beantragen. Gewählt wurde eine Verfahren in Eigenverwaltung, bei der das Unternehmen Zeit bekommen sollte, selbst eine Sanierung durchzuführen. Willmann war ursprünglich noch davon überzeugt, das Unternehmen in den kommenden drei Monaten wieder handlungsfähig zu machen. Die Firma hatte sich auf die Suche nach einem strategischen Investor außerhalb des Retail- und Mobilfunkbereichs gemacht.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.