Wer durch ein defektes Produkt einen Schaden erleidet, soll nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bekommen. Sie will die Produkthaftung ausweiten, mit der Hersteller für Sachschäden und Körperverletzungen durch fehlerhafte Produkte geradestehen müssen – das soll künftig auch für Software, einschließlich KI-Software, gelten.
Es kann um autonom fahrende Autos gehen
Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Bundeskabinett in Berlin. Nun befasst sich der Bundestag damit, dessen Zustimmung erforderlich ist. Damit werden neue EU-Vorgaben in das deutsche Recht übertragen.
Relevant sind die geplanten Neuerungen zum Beispiel bei Unfällen mit autonom fahrenden Fahrzeugen. Zudem soll es generell leichter werden, Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz vor Gericht durchzusetzen. Unter anderem sollen Geschädigte unter gewissen Voraussetzungen auch bei Betreibern von Online-Plattformen Ansprüche geltend machen können.
Hubig: Egal ob Bügeleisen oder Software
«Egal, ob das Bügeleisen kaputt geht oder die Software spinnt, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Schaden der gleiche», erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Geplant ist auch, dass für ein Produkt, das schon auf dem Markt ist und noch einmal wesentlich umgestaltet wird, künftig der umgestaltende Hersteller als Hersteller haften soll. Bei Herstellern außerhalb der EU sollen unter bestimmten Umständen weitere Akteure wie Importeure und Lieferanten haftbar sein. Auch der Nachweis einer Schädigung, mit der Verbraucher Schadenersatz geltend machen können, wird einfacher. (dpa)








