Google hatte bereits vergangene Woche seine eigenen Angaben zur Sammlung von Ortungsdaten präzisiert. Ursprünglich entstand der Eindruck, dass keine Ortungsdaten mehr gesammelt würden, wenn die Funktion «Standortverlauf» deaktiviert wird. Nun heißt es, dass durch andere Dienste wie Suche oder Karten auch dann noch weiterhin Ortungsdaten bei Google landen könnten. Die Änderung fiel mit einem entsprechenden Bericht der US-Nachrichtenagentur AP zusammen. Die Datenschutz-Organisation EPIC wies die Aufsichtsbehörde FTC deshalb darauf hin, dass Google aus ihrer Sicht Datenschutz-Auflagen aus dem Jahr 2011 verletzt habe und forderte Konsequenzen. Am Freitag wurde deswegen zudem eine potenzielle Sammelklage gegen Google am Bundesgericht in San Francisco eingereicht. Darin wird dem Unternehmen Irreführung und Verletzung der Privatsphäre von Nutzern vorgeworfen, weil gegen deren Willen Standortdaten ermittelt und abgespeichert werden. Google hat nun 21 Tage Zeit, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Hinter der Klage steht die Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, die bereits anderen Großkonzernen wie etwa Volkswagen im «Dieselgate»-Skandal zu schaffen machte. (dpa)
Forscher: Android-Smartphone übermittelte Standort 340 Mal am Tag
Google sieht sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, der Internet-Konzern sammele übermäßig Daten über Smartphones mit seinem Android-System. Ein neue Studie bestätigt dies.
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