Forscher: Android-Smartphone übermittelte Standort 340 Mal am Tag
Google sieht sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, der Internet-Konzern sammele übermäßig Daten über Smartphones mit seinem Android-System. Ein neue Studie bestätigt dies.
Google sieht sich zunehmend Vorwürfen ausgesetzt, der Internet-Konzern sammele übermäßig Daten über Smartphones mit seinem Android-System. So ergab eine am Dienstag veröffentlichte wissenschaftliche Studie unter anderem, dass selbst ein nicht bewegtes Android-Telefon mit im Hintergrund aktiven Chrome-Webbrowser innerhalb von 24 Stunden 340 Mal Ortungsdaten an Google übermittelt habe. Auch habe die Analyse ergeben, dass Google anonymisiert erhobene Informationen mit persönlichen Daten von Nutzern verknüpfen könne, erklärte Professor Douglas Schmidt von der Vanderbilt University. Ein Google-Sprecher kritisierte beim TV-Sender CNN ohne konkrete Details, die Studie enthalte stark irreführende Informationen. Sie sei von einer Lobbygruppe in Auftrag gegeben und von einem Wissenschaftler geschrieben worden, der im Gerichtsverfahren zwischen Google und Oracle als Zeuge des Geschäftssoftware-Spezialisten aufgetreten sei. Die Untersuchung war von der Verleger-Organisation «Digital Content Next» veröffentlicht worden.
Google hatte bereits vergangene Woche seine eigenen Angaben zur Sammlung von Ortungsdaten präzisiert. Ursprünglich entstand der Eindruck, dass keine Ortungsdaten mehr gesammelt würden, wenn die Funktion «Standortverlauf» deaktiviert wird. Nun heißt es, dass durch andere Dienste wie Suche oder Karten auch dann noch weiterhin Ortungsdaten bei Google landen könnten. Die Änderung fiel mit einem entsprechenden Bericht der US-Nachrichtenagentur AP zusammen. Die Datenschutz-Organisation EPIC wies die Aufsichtsbehörde FTC deshalb darauf hin, dass Google aus ihrer Sicht Datenschutz-Auflagen aus dem Jahr 2011 verletzt habe und forderte Konsequenzen. Am Freitag wurde deswegen zudem eine potenzielle Sammelklage gegen Google am Bundesgericht in San Francisco eingereicht. Darin wird dem Unternehmen Irreführung und Verletzung der Privatsphäre von Nutzern vorgeworfen, weil gegen deren Willen Standortdaten ermittelt und abgespeichert werden. Google hat nun 21 Tage Zeit, auf die Anschuldigungen zu reagieren. Hinter der Klage steht die Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein, die bereits anderen Großkonzernen wie etwa Volkswagen im «Dieselgate»-Skandal zu schaffen machte. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.