Beim Software-Händler PC Fritz, der sich in einer Auseinandersetzung mit Microsoft befindet, gibt es schon wieder einen neuen Geschäftsführer und einen neuen Inhaber. Der kommt aus der „Videobranche“.
PC Fritz (Screenshot)Erst Mitte Oktober war es zu einem Eigentümerwechsel beim Software-Händler PC Fritz gekommen: Damals wurde PC Fritz von der Berliner „LE-NA GmbH“ übernommen. Aribert-Heinz Peressoni wurde als neuer Geschäftsführers genannt. Im Internet waren ein Schmuck-Händler und ein Getränke-Abholmarkt unter der LE-NA GmbH in der Gartenfelder Strasse 32 zu finden. „Ich komme nicht aus IT Branche und bewege mich nun in einem neuen Geschäftsfeld. Bei der Bewältigung meiner Aufgaben werden mich aber erfahrene Mitarbeiter tatkräftig unterstützen“, so der damalige Geschäftsführer in einer Stellungnahme an ChannelObserver.
Die Unterstützung in der neuen Branche ist jetzt offenbar nicht mehr nötig: Laut Impressum von PC Fritz gehört der Software-Händler jetzt zur Lege Artis GmbH. Neuer Geschäftsführer ist Jaroslaw Rugiel. Wie der Vorgänger, Schmuck-Spezialist „LE-NA GmbH, kommt die Firma aus Berlin. Doch da hören die Gemeinsamkeiten schon auf. Statt auf Schmuck beziehungsweise Erfrischungsgetränke ist Lege Artis GmbH offenbar auf die Filmproduktion spezialisiert: „Lege Artis bietet Ihnen langjährige Erfahrung und ein großes Netzwerk von kreativen Professionals auf dem Gebiet der Film- und Fernsehproduktion. Kameraleute, Beleuchter, Techniker, Cutter und weitere hochspezialisierte Fachleute werden je nach Bedarf individuell für Ihr Projekt zusammengestellt, damit Ihre Idee bestmöglich umgesetzt wird“, heißt es auf der Website.
Rückblick: Im September ließ die Staatsanwaltschaft in Halle durch 100 Beamte zahlreiche Geschäfts- und Lagerräume der Firma pcfritz.de onlinestore GmbH (PC Fritz) sowie Privatwohnungen von Tatverdächtigen in Berlin und Halle durchsuchen. „PC Fritz stehe in Verdacht, in großem Stil in großem Stil Raubkopien von Windows 7 als Originale ausgegeben und verkauft zu haben“, so Microsoft damals in einer Mitteilung. Der Software-Händler wehrte sich jedoch gegen die Anschuldigungen und hatte einen Teilerfolg vor dem Landgericht Köln erreicht: Der Software-Konzern habe es demnach, unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ab sofort zu unterlassen, eine Reihe von Behauptungen wie sie unter anderem in der Pressemitteilung von Microsoft enthalten sind, weiter zu verbreiten.
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