Unklar ist, was mit einem Großteil des Gewinns passiert ist: Der Zollbeamte, der federführend die Ermittlungen im Komplex PC Fritz leitete, sagte am Mittwoch vor Gericht, er habe keine Erkenntnisse über den Verbleib von mindestens sechs Millionen Euro. Die beschlagnahmten Firmendokumente ließen dem Ermittler zufolge viele Fragen der Unternehmens-Buchhaltung bei PC Fritz offen. Für den 31-jähren angeklagten Berliner, der als De-Facto-Chef die Geschäfte von PC Fritz geführt haben soll, ist es bereits das zweite Verfahren im PC-Fritz-Fall. Der Mann steht in bereits einem ersten Prozess wegen Steuerbetrug vor Gericht. Das Urteil in dem älteren Landgericht-Verfahren wird für den 17. Februar erwartet.
Erneut nicht angeklagt ist der damals eingetragene PC-Fritz-Geschäftsführer Maik Mahlow. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte er mit der Geschäftsabwicklung nichts zu tun. Mahlow beteuerte zuletzt, als ahnungsloser „Strohmann“ fungiert zu haben. Nach mehreren Razzien hatte er gegenüber der Polizei zu Geschäftspraktiken bei PC Fritz ausgepackt und im ersten Verfahren als Kronzeuge ausgesagt. Auch in dem nun begonnen Prozess wird er als Zeuge geführt.