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Sonntag, Mai 5, 2024

Ministerium will Mailanbieter zum Datensammeln verpflichten

Das Bundesinnenministerium will Anbieter von Mail-oder Messengerdiensten zur Erhebung bestimmter Kundendatenverpflichten.

Das Bundesinnenministerium will Anbieter von Mail-oder Messengerdiensten zur Erhebung bestimmter Kundendatenverpflichten. Das geht aus Vorschlägen des Ministeriums hervor, dieder E-Mail-Anbieter Posteo am Mittwoch öffentlich machte. Das Papierist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur weitgehendaktuell. Anlass ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mitder sich der Bundestag derzeit befasst.Das Bundesinnenministerium verweist in seinem Papier auf eineForderung der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern,wonach Anbieter von Telekommunikationsdiensten sogenannteIdentifizierungsmerkmale ihrer Nutzer erheben und denSicherheitsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen sollen.Festnetz- oder Mobilfunkanbieter, die Verträge mit bestimmtenLaufzeiten anbieten, erheben Daten wie Name, Anschrift undGeburtsdatum normalerweise ohnehin, schreibt das Ministerium.Anbieter von Prepaid-Mobilfunkdiensten müssen erhobene Daten vor derFreischaltung auch verifizieren.

Das Innenministerium will nun auch Anbieter «nummernunabhängiger»Telekommunikationsdienste zur Erhebung von Daten verpflichten, mitdenen sich Nutzer identifizieren lassen. Dabei gehe es insbesondereum Messenger-Dienste und E-Mail-Dienste, heißt es in dem Papier – undwiederum in erster Linie um Messengerdienste wie WhatsApp oderFacebook, die vor allem aus dem Ausland angeboten würden und invielen Fällen die klassische Telefonie und SMS abgelöst hätten. Das Ministerium selbst wollte sich zu dem von Drittenveröffentlichten Dokument nicht äußern. «Wenn Sie einenTelefonvertrag abschließen über ein Festnetztelefon, dann sind beiIhrem Telefonanbieter bestimmte Daten hinterlegt», sagte ein Sprecheraber. Zur Verfolgung schwerer Straftaten könnten diese mitrichterlicher Entscheidung abgefragt werden. «Diesesicherheitspolitische Forderung, um die es jetzt geht, soll doch nursicherstellen, dass ein gleiches Maß an Informationsmöglichkeiten fürdie Sicherheitsbehörden auch besteht, wenn andere Kommunikationswegegenutzt werden.» (dpa)

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