Der sogenannte Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal beschäftigt an diesem Mittwoch (ab 10.00 Uhr) erstmals den Bundesgerichtshof (BGH). Paypal-Kunden können ihn in Anspruch nehmen, wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück – und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers. Die höchsten deutschen Zivilrichter prüfen nun, ob der Verkäufer den Kaufpreis vom Käufer noch zurückverlangen kann, wenn Paypal das gezahlte Geld bereits zurückgebucht hat.
Dem BGH liegen zwei unterschiedliche Urteile aus Nordrhein-Westfalen und dem Saarland vor. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung beobachtet. Denn wenn sich der Verkäufer im Streitfall das Geld doch vom Kunden zurückholen dürfte, dann wäre der Käuferschutz aus Sicht von Verbraucherschützern «so gut wie wertlos». Ob Mittwoch schon das Urteil fällt, ist noch nicht klar. (dpa)
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