6.8 C
Flensburg
Freitag, Oktober 31, 2025

BGH: Amazon haftet nicht für irreführende Inhalte auf Partner-Seiten

Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines «Partnerprogramms» zur Verantwortung gezogen werden.

Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines «Partnerprogramms» zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. (Az. I ZR 27/22)

Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. «Affiliate» ist Englisch und heißt Partner.

Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür geradestehen müsste. Im konkreten Fall ging es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Unternehmens auftauchte. (dpa)

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen

Bericht: Telekom und Nvidia wollen Milliarden-Rechenzentrum bauen

Die Deutsche Telekom und der US-Chipkonzern Nvidia wollen laut Insidern gemeinsam ein Rechenzentrum in Deutschland bauen.

Nvidia steigt mit einer Milliarde Dollar bei Nokia ein

Der finnische Netzwerk-Spezialist Nokia ging zuletzt verstärkt ins Geschäft mit Rechenzentren. Der Einstieg des Chipriesen Nvidia belohnt den Kurs.

Bitkom zu Lieferengpässen bei Halbleitern

9 von 10 Industrieunternehmen nutzen Halbleiter, für 80 Prozent sind sie unverzichtbar. Bitkom-Chef Ralf Wintergerst: «Nexperia ist der nächste Weckruf.»