Die Höhe der Strafe in Wettbewerbsverfahren ist auf zehn Prozent vom Jahresumsatz beschränkt. Die Google-Mutter Alphabet erlöste im vergangenen Jahr rund 90 Milliarden Dollar – und die Internet-Tochter trug den Löwenanteil dazu bei. Den Ausschlag für die Berechnung der Strafe muss der Umsatz mit der Shopping-Suche in den Jahren mit festgestellten Verstößen geben. Einen nachhaltigeren Effekt als eine Strafe können Auflagen der Kommission für das Geschäftsmodell haben. Zudem könnte sie mit ihre Entscheidung die Tür für Schadenersatzklagen von Wettbewerbern öffnen. Beobachter gehen davon aus, dass Google die Entscheidung der Kommission vor Gericht anfechten wird. Damit dürften bis zur endgültigen Klärung noch weitere Jahre vergehen: Mit der Intel-Strafe von 2009 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof immer noch.
In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links präsentiert. Das betrachten EU-Kommission und einige Preissuchmaschinen als Bevorzugung eigener Dienste. Der vorherige Wettbewerbskommissarin Joaquín Almunia hatte mehrere Anläufe für eine Einigung gemacht, doch Googles Vorschläge waren von der Kommission schließlich als unzureichend abgewiesen worden. Das Verfahren ist eines von drei, in denen die Kommission Google vorwirft, den Wettbewerb zu verzerren. In einem weiteren geht es um das führende Smartphone-System Android. Im Sommer nahm die Kommission erstmals auch das Google-Kerngeschäft mit Suchmaschinen-Werbung ins Visier. Dabei geht es um den Teildienst «AdSense for Search», bei dem andere Websites Google-Suchmasken einbinden können. Die aktuelle Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sorgte im vergangenen Jahr bereits unter anderem mit einem drei Milliarden Euro schweren Bußgeld für ein Kartell von Lastwagenherstellern für Aufsehen – sowie der Forderung, Irland müsse bei Apple eine Steuernachzahlung von mindestens 13 Milliarden Euro einholen. (dpa)