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Samstag, Juli 27, 2024

Apple und Microsoft erzielen Teilerfolg gegen EU-Regeln

Die EU-Kommission versucht mit strengen Regeln die Marktmacht von Online-Riesen einschränken. Für zwei von ihnen sollen nun aber Ausnahmen gelten.

Die Tech-Riesen Apple und Microsoft haben einen Teilerfolg gegen die EU-Kommission erzielt. Bestimmte Dienste der Unternehmen fallen – anders als zunächst von der Brüsseler Behörde vorgesehen – vorerst nicht unter die strengen Regeln für Online-Konzerne. Das betreffe Apples Messaging-Dienst iMessage, Microsofts Suchmaschine Bing, den Browser Edge und den Werbedienst Microsoft Advertising, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. Man wolle die Entwicklungen auf dem Markt in Bezug auf diese Dienste jedoch weiter beobachten.

Die EU-Kommission versucht schon länger, die Marktmacht von Tech-Riesen einzuschränken. Dazu zählen auch Amazon und Meta (der Mutterkonzern von Facebook, WhatsApp und Instagram). Bezeichnet werden sie auch als «Gatekeeper» («Torwächter») – damit ist gemeint, dass die marktbeherrschenden Internetunternehmen zwischen einer großen Menge an Anbietern und Nutzern als Vermittler agieren. Für sie gelten in der EU eine Reihe von Verboten und Geboten, die unter das Gesetz über Digitale Märkte der EU (Digital Markets Act, DMA) fallen.

Zu den Regeln, die sie erfüllen müssen, gehört nach Kommissionsangaben etwa, dass die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen. Große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich zudem dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messengern zu empfangen. Für Gruppenchats soll dies erst im Laufe der kommenden Jahre kommen. Bei Verstößen drohen heftige Geldstrafen, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung.

Der DMA soll die Marktmacht der Internetriesen einschränken, für faireren Wettbewerb sorgen und Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen. Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10 000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben. (dpa)

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