Die geplante Verschmelzung des Augsburger Technologiekonzerns Kontron mit der Deutschlandtochter des österreichischen Systemhauses S&T kommt voran: Kontron-Aktionäre sollen für einen eigenen Anteilschein je eine Aktie der S&T Deutschland Holding AG oder eine Barabfindung von 3,11 je Kontron-Papier erhalten, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Dieses von Gutachtern ermittelte Umtauschverhältnis muss noch von den jeweiligen Aufsichtsräten genehmigt werden. Die Sitzungen sind für den 2. Mai vorgesehen. Der Kurs der Kontron-Aktie legte nach den Neuigkeiten deutlich zu. Zuletzt kostete das Papier 5,00 Prozent mehr als zu Handelsschluss am Vortag. S&T verloren hingegen 0,93 Prozent. Die Kontron-Aktionäre, die keine Barabfindung wählen und somit in Aktien der S&T Deutschland Holding tauschen, bekämen das Angebot, diese Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in Aktien der österreichischen Muttergesellschaft S&T zu tauschen. Das Umtauschverhältnis werde noch ermittelt und soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, hieß es.
S&T hält bereits knapp 30 Prozent an Kontron. Mitte Februar erklärten die Österreicher ihre Absicht, Kontron mit ihrer eigenen Deutschlandtochter zu verschmelzen. Die Kontron-Aktionäre sollen auf der Hauptversammlung am 30. Mai darüber abstimmen. Kontron leidet zur Zeit unter einer erheblichen Umsatzschwäche sowie hausgemachten Problemen. Im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen nach einer Senkung der Jahresprognose ein Sanierungsprogramm aufgelegt, um die Kosten zu senken. Das Unternehmen rutschte daher 2016 in die roten Zahlen. S&T hat rund 2.400 Mitarbeiter und Niederlassungen in 20 Ländern. Es ist im TecDax-Aktienindex gelistete und notiert im Prime Standard der Deutschen Börse. S&T hatte sich auch die Rechte an der Marke Maxdata gesichert, die deutsche Gesellschaft wurde mittlerweile jedoch geschlossen. (mit Material der dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.