Urheberabgaben bei ITK- und UE-Produkten neu geregelt
Für zahlreiche Gerätekategorien haben sich die Digital- und Elektronik-Verbände Bitkom und ZVEI mit den Verwertungsgesellschaften nach langen Verhandlungen auf die Abschläge geeinigt.
Hersteller von TV-Geräten mit Festplattenspeichern zahlen künftig 12 Euro pro Gerät an urheberrechtlichen Abgaben. Auch für 15 weitere Gerätekategorien haben sich die Digital- und Elektronik-Verbände Bitkom und ZVEI mit den Verwertungsgesellschaften nach langen Verhandlungen auf Abschläge geeinigt. Die Verbände hoben die mit der Vereinbarung entstandene Rechtssicherheit hervor, kritisieren die Pauschalabgaben auf Geräte jedoch weiter als veraltet. Mit den Abgaben soll das legale Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte abgegolten werden. Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften ein Vielfaches der nun ausgehandelten Abschläge gefordert. Das System der Pauschalabgaben auf Geräte bezeichnete der Bitkom am Donnerstag als «grundsätzlich untauglich für die digitale Welt». Für Verbraucher sei das gesamte System vollständig unbekannt oder zumindest intransparent, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Heute würden Nutzer vor allem Musik und Filme streamen. «Die Zeiten, in denen Kassetten aufgenommen oder Musik auf CDs gebrannt wurde, sind längst vorbei.»
Anstelle eines Pauschalabgabensystems schlägt der Verband etwa ein Fonds-Modell vor, das es bereits in einigen skandinavischen Ländern gebe. Entsprechende Vereinbarungen hatten die Verwertungsgesellschaften vor gut einem Jahr auch für digitale Medien wie CD- und DVD Rohlinge erwirkt. Auch die nun ausgehandelten Verträge sollen nun rückwirkend bis zum 1. Januar 2008 gelten. Bei DVD-Rekordern und Settop-Boxen mit Festplatten fallen ebenfalls 12 Euro pro Gerät an, die die Hersteller auf den Verkaufspreis draufschlagen dürften. Abgaben entfallen ebenso auf TV-Geräte und Settop-Boxen ohne Festplatte, aber mit Aufzeichnungsfunktion sowie unter anderem auf MP3-Player und Kassettenrekorder. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.