Der Weg für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen ist frei. Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag einigte sich am Mittwoch auf Formulierungen für eine Grundgesetzänderung, die entsprechende Milliardenhilfen des Bundes für die Länder ermöglicht, wie Vertreter des Vermittlungsausschusses mitteilten. Alle Mitglieder des Ausschusses außer die Vertreter der AfD stimmten nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dafür. Die AfD lehnt die Änderung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil sie will, dass Bildung reine Ländersache bleibt.
Bei dem Kompromiss geht es unter anderem darum, wie der Bund die Verwendung seiner Milliardenhilfen durch die Länder künftig kontrollieren darf. Mit dem Geld sollen Deutschlands Schulen digitalisiert und der soziale Wohnungsbau angekurbelt werden. Pendler sollen außerdem von mehr Bundesmitteln in den Ausbau des regionalen Schienenverkehrs profitieren. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider kündigte an, bereits an diesem Donnerstag wolle der Bundestag das geänderte Gesetz für die Grundgesetzänderung beschließen. Die Länderkammer dürfte bei ihrer nächsten Sitzung am 15. März darüber entscheiden.
Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den bereits ausgehandelten Digitalpakt Schule ebnen. Fünf Milliarden Euro vom Bund sind für die Ausstattung der Schulen mit WLAN, digitalen Lerninhalten und Computern vorgesehen. (dpa)
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.