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Dienstag, April 23, 2024

Kartellamt: Hersteller dürfen Etailer nicht reglementieren

Das Bundeskartellamt geht gegen die Versuche von Herstellern vor, die Online-Händler beim Vertrieb zu reglementieren. Der Handel darf ungehindert über Marktplätze und Preissuchmaschinen vertreiben.

Das Bundeskartellamt hat der Macht der Markenhersteller, den Online-Handel mit ihren Produkten zu beschränken, in einer Pilotentscheidung enge Grenzen gesetzt. Wenn Markenhersteller ihren Händlern verbieten, Preisvergleichsmaschinen und Verkaufsportale zu nutzen, ist das nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde rechtswidrig. Die Markenhersteller dürften ihre Macht nicht dazu nutzen, «die Angebotsbreite im Internet und die mit ihr verbundenen preissenkenden Tendenzen zu beseitigen», betonte die Wettbewerbsbehörde am Donnerstag. Konkret warf das Kartellamt dem deutschen Marktführer bei Laufschuhen, Asics, vor, in der Vergangenheit insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig eingeschränkt zu haben. So verbot Asics seinen Händler, für ihren Online-Auftritt Preisvergleichsmaschinen zu nutzen und untersagte die Nutzung von Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon. Nach Auffassung des Bundeskartellamts dienten diese Verbote vorrangig der Kontrolle des Preiswettbewerbs. Asics Deutschland hat die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert. Das Unternehmen bekräftigte aber am Donnerstag, es sei überzeugt, dass auch die frühere Vertriebspolitik im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht gestanden habe. Ziel des Unternehmens sei es, für die Asics-Kunden ein optimales Shoppingerlebnis auch beim Online-Einkauf sicherzustellen. Asics kann gegen den Feststellungsentscheid des Kartellamts Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

Das Bundeskartellamt betonte, die aktuelle Entscheidung, sei über den Einzelfall hinaus von Bedeutung. Der Bundesverband Onlinehandel begrüßte das Machtwort der Kartellwächter. Die Entscheidung bedeute für die Online-Händler, dass sie ihre Ware in Zukunft ungehindert über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay oder Rakuten sowie über Preissuchmaschinen vertreiben dürften. In der Vergangenheit hatten auch Hersteller aus dem UE- und IT-Bereich versucht, die Vertriebswege der Online-Händler zu reglementieren. (mit Material der dpa)

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